Der Arbeitslosenverband ist der Träger mit den meisten staatlich anerkann-ten Schuldnerberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Interesse wenden Sie sich einfach an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wir helfen gern.
Das ist unser Beratungsangebot:
· Basisberatung, Existenzsicherung, umgehende Krisenintervention,
· Klärung der persönlichen, familiären, beruflichen und wirtschaft-lichen Situation,
· Prüfung von Forderungen und Kreditverträgen,
· Haushalts- und Budgetberatung,
· Sichern von Transferleistungen,
· Psycho-soziale und pädagogisch-präventive Betreuung,
· Schuldenregulierung und Entschuldung,
· Vorbereitung und Begleitung im (Verbraucher-) Insolvenz-
verfahren,
· Schuldnerschutz,
· Klärung weitergehenden Beratungsbedarfs, z.B. Ehe-, Familien-, Suchtberatung sowie im Hinblick auf Arbeitsplatz- und rechtliche Problematiken,
· Nachbetreuung und lebenspraktische Maßnahmen,
· Datenschutz,
· Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.
2017 haben wir folgendes erreicht:
· wir halfen Ratsuchenden in 2.629 aktenkundigen Fällen,
· dabei nahmen wir 1.091 Schuldner neu auf,
· hinzu kamen 2.703 Kurzberatungen,
· in 461 Fällen haben wir vorgerichtliche Einigungsversuche unter-nommen,
· denen sich 365 Anträge auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren anschlossen,
· zudem erstellten wir 976 Bescheinigungen für ein Pfändungs-schutzkonto (P-Konto),
· die Gesamtverschuldung betrug insgesamt über 27,6 Mio. EUR,
· die häufigste Ursache für Überschuldung war Arbeitslosigkeit.
Was wir auch noch leisten:
· nachhaltige und ergebnisorientierte Zusammenarbeit etwa mit Gerichten, Gerichtsvollziehern, Vollstreckungsbeamten, Gesund-heitsämtern, Suchthilfen, Betreuungsvereinen, Jobcenter, Ombuds-leuten, Stiftungen, Auskunfteien (z.B. SCHUFA),
· Abwendung von z.B. Stromsperre, Wohnungslosigkeit, Kontolosig-keit, Ersatzfreiheitsstrafe,
· Schutz vor Arbeitsplatzverlust, Abbau von Vermittlungshemmnis-sen,
· vermittelnde Interaktion mit Gläubigern, Interessenausgleich zwi-schen Gläubigern und Schuldner, Aufweichen von verhärteten Fronten, Abwendung aussichtsloser Rechtsverfolgung und Ersparnis weiterer hoher Kosten, nachhaltige Reintegration des Schuldners in den Wirtschaftskreislauf,
· namhafte Einsparung weiterer öffentlicher Mittel, z.B. im Bereich von Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Rechtsanwälte), Abwen-dung von Erzwingungshaft (Bußgelder) und Ersatzfreiheitsstrafe, Reduzierung der Vergütung des Insolvenzverwalters, Sozialleistun-gen,
· Abwendung unnötiger und teurer Inanspruchnahme kommerzieller (unseriöser) Schuldnerberatung mit
„Drehtüreffekt“ (keine nachhal-tige Entlastung des Haushaltes).