Schuldnerberatung  Nordwestmecklenburg


Fotos: T.Wecke


Die Schuldnerberatung NWM ist eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern – v. d. d. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales – und durch den Landkreis Nordwestmecklenburg finanzierte und gemäß der Insolvenzordnung anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für verschuldete und von Überschuldung bedrohte Privatpersonen aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Unsere Beratung ist kostenfrei. 


Unsere regelmäßigen Angebote sind:

Erfassung der gesamten Schuldenlage und gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise

  • Forderungsüberprüfung
  • Verhandlung mit Gläubigern über Schuldennachlässe, Vergleiche, Ratenänderungen
  • Planung von Maßnahmen zur Ausgabensenkung
  • Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung
  • Beratung und Unterstützung zur Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Vermittlung weiterführender Hilfen

Sie finden uns hier:

Wismarsche Straße 5

23936 Grevesmühlen

Telefon: 0 38 81 / 71 63 04

Telefax: 0 38 81 / 7 19 80 51

E-Mail: kontakt@schuldnerberatung-nwm.de

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Flyer der Schuldnerberatung.pdf
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Unsere Bürozeiten sind:

Montag:         9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

                            (gleichzeitig offene Sprechstunde für Krisenintervention)

Freitag:           nach Vereinbarung

 

Das Ausstellen einer P-Konto-Bescheinigung ist an jedem Werktag zu den angegebenen Bürozeiten möglich; bitte rufen Sie vorher an, um längere Wartezeiten zu vermeiden.


Nachweise für P-Konto-Bescheinigung

Mittels einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto kann gegenüber der Bank nachgewiesen werden, dass über den Grundfreibetrag (ab 01.07.2024: 1.500,00 EUR) hinausgehende Geldbeträge nicht von einer Pfändung erfasst sind, wenn Freibeträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen geltend gemacht werden können.

 

Mitzubringen sind:

  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN / BIC)
  • Geburtsurkunden der Kinder / Vaterschaftsanerkennungen
  • Heiratsurkunde bei Eheleuten
  • Nachweise über Kindergeldbezug (auch Kinderzuschlag) mittels Kontoauszug und Bescheid
  • Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen (Kontoauszug etc.)
  • Leistungsbescheide über laufende Sozialleistungen (ALG II, Grundsicherung etc.)
  • Leistungsbescheide über einmalige Sozialleistungen (z.B. Klassenfahrt, Wohnungserstausstattung, Babyerstausstattung etc.)
  • Schul- / Ausbildungs- / Studiennachweis bei über 18-jährigen Kindern

Dokumente, Musterbriefe & Formulierungshilfen:

Unser Informationsangebot ist keine Rechtsberatung!

Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Dokumente, Musterbriefe und Formulierungshilfen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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1. Termin in der Schuldnerberatung.pdf
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Anleitung zum Sortieren der Unterlagen.p
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Musterbriefe & Formulierungshilfen.pdf
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Fachbegriffe in verständlicher Sprache erklärt
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Pfändungstabelle ab 1.7.24.pdf
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P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.24.pdf
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien 2024.pdf
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Checkliste ernsthafter Erwerbsbemühungen
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Insolvenzantrag Verbraucher.pdf
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Insolvenzantrag ehemals Selbständige.pdf
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Antrag auf Verfahrenskostenstundung.pdf
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Antrag auf Löschung Schuldnerverzeichnis
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kostenfreie Selbstauskünfte nach Art. 15 DS-GVO


Formulare rund um Rundfunkbeiträge

Hier können Sie Ihre Wohnung anmelden, abmelden, eine neue Adresse mitteilen oder aber eine Befreiung / Ermäßigung beantragen:


Ostsee-Zeitung vom 25.08. und 08.11.2022:


Sonstiges:

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Metastudie empirischer Arbeiten.pdf
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Die Studie zieht den Schluss, „dass grundsätzlich jeder für die Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung aufgewandte Euro schon bei sehr zurückhaltender Berechnungsweise etwa zwei Euro Einsparungen … zur Folge hat“ (Studie auf Seite 4).