Fotos: T.Wecke
Die Schuldnerberatung NWM ist eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern – v. d. d. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales – und durch den Landkreis Nordwestmecklenburg finanzierte und gemäß der Insolvenzordnung anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für verschuldete und von Überschuldung bedrohte Privatpersonen aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Unsere Beratung ist kostenfrei.
Erfassung der gesamten Schuldenlage und gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Wismarsche Straße 5
23936 Grevesmühlen
Telefon: 0 38 81 / 71 63 04
Telefax: 0 38 81 / 7 19 80 51
E-Mail: kontakt@schuldnerberatung-nwm.de
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
(gleichzeitig offene Sprechstunde für Krisenintervention)
Freitag: nach Vereinbarung
Das Ausstellen einer P-Konto-Bescheinigung ist an jedem Werktag zu den angegebenen Bürozeiten möglich; bitte rufen Sie vorher an, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Mittels einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto kann gegenüber der Bank nachgewiesen werden, dass über den Grundfreibetrag (ab 01.07.2024: 1.500,00 EUR) hinausgehende Geldbeträge nicht von einer Pfändung erfasst sind, wenn Freibeträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen geltend gemacht werden können.
Mitzubringen sind:
Unser Informationsangebot ist keine Rechtsberatung!
Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Dokumente, Musterbriefe und Formulierungshilfen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Hier können Sie Ihre Wohnung anmelden, abmelden, eine neue Adresse mitteilen oder aber eine Befreiung / Ermäßigung beantragen:
Die Studie zieht den Schluss, „dass grundsätzlich jeder für die Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung aufgewandte Euro schon bei sehr zurückhaltender Berechnungsweise etwa zwei Euro Einsparungen … zur Folge hat“ (Studie auf Seite 4).