Schuldnerberatung des ALV MV


Der Arbeitslosenverband ist der Träger mit den meisten staatlich anerkann-ten Schuldnerberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.  Bei Interesse wenden Sie sich einfach an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wir helfen gern. 

 

Das ist unser Beratungsangebot: 

 

·       Basisberatung, Existenzsicherung, umgehende Krisenintervention, 

 

·       Klärung der persönlichen, familiären, beruflichen und  wirtschaft-lichen Situation, 

 

·       Prüfung von Forderungen und Kreditverträgen, 

 

·       Haushalts- und Budgetberatung, 

 

·       Sichern von Transferleistungen, 

 

·       Psycho-soziale und pädagogisch-präventive Betreuung, 

 

·       Schuldenregulierung und Entschuldung, 

 

·       Vorbereitung und Begleitung im (Verbraucher-) Insolvenz-

      verfahren, 

 

·       Schuldnerschutz, 

 

·       Klärung weitergehenden Beratungsbedarfs, z.B. Ehe-, Familien-,  Suchtberatung sowie im Hinblick auf Arbeitsplatz- und rechtliche Problematiken, 

 

·       Nachbetreuung und lebenspraktische Maßnahmen, 

 

·       Datenschutz, 

 

·       Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.  

 

 

2017 haben wir folgendes erreicht:   

 

·       wir halfen Ratsuchenden in 2.629 aktenkundigen Fällen, 

 

·       dabei nahmen wir 1.091 Schuldner neu auf, 

 

·       hinzu kamen 2.703 Kurzberatungen, 

 

·       in 461 Fällen haben wir vorgerichtliche Einigungsversuche unter-nommen, 

 

·       denen sich 365 Anträge auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren anschlossen, 

 

·       zudem erstellten wir 976 Bescheinigungen für ein Pfändungs-schutzkonto (P-Konto), 

 

·       die Gesamtverschuldung betrug insgesamt über 27,6 Mio. EUR, 

 

·       die häufigste Ursache für Überschuldung war Arbeitslosigkeit.  

 

Was wir auch noch leisten:  

·  nachhaltige und ergebnisorientierte Zusammenarbeit  etwa mit Gerichten, Gerichtsvollziehern, Vollstreckungsbeamten, Gesund-heitsämtern, Suchthilfen, Betreuungsvereinen, Jobcenter, Ombuds-leuten, Stiftungen, Auskunfteien (z.B. SCHUFA), 

 

·   Abwendung von z.B. Stromsperre, Wohnungslosigkeit, Kontolosig-keit, Ersatzfreiheitsstrafe, 

 

·   Schutz vor Arbeitsplatzverlust, Abbau von Vermittlungshemmnis-sen, 

 

·   vermittelnde Interaktion mit Gläubigern, Interessenausgleich zwi-schen Gläubigern und Schuldner, Aufweichen von verhärteten Fronten, Abwendung aussichtsloser Rechtsverfolgung und Ersparnis weiterer hoher Kosten, nachhaltige Reintegration des Schuldners in den Wirtschaftskreislauf, 

 

·    namhafte Einsparung weiterer öffentlicher Mittel, z.B.  im Bereich von Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Rechtsanwälte), Abwen-dung von Erzwingungshaft (Bußgelder) und Ersatzfreiheitsstrafe, Reduzierung der Vergütung des Insolvenzverwalters, Sozialleistun-gen, 

 

·       Abwendung unnötiger und teurer Inanspruchnahme kommerzieller (unseriöser) Schuldnerberatung mit „Drehtüreffekt“ (keine nachhal-tige Entlastung des Haushaltes). 


PRESSE 2017


PRESSE 2016



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Aus unserer Geschichte
JUBILÄUMSAUSGABE FÜR UNS_25 _2015.pdf
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